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MOTORRAD KLASSEN


  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
  • maximal 25 km/h bbH,
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
  • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
  • bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
  • Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
  • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
  • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
  • Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).


Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Eingeschlossene Klasse: -

LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³/ DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kW

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Eingeschlossene Klasse: AM

KRAFTRÄDER bis 35 KW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Eingeschlossene Klasse: A1, AM

KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein Eingeschlossene Klasse: A2, A1, AM