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PKW KLASSEN


Gut zu wissen! Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Klasse B (PKW)

> Was darf ich mit der Klasse Fahren?

Kraftwagen bis 3,5 t zG (zulässigem Gesamtgewicht)

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des ziehenden Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t

> Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Personalausweis

> Gut zu wissen:

  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klasse: L, M, S
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • 45 Minuten

Achtung: Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:



Zu den Preisen

Klasse BE

> Was darf ich mit der Klasse Fahren?

  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer ist als die Leermasse des ziehenden Pkw´s
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw, aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

> Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Personalausweis

> Gut zu wissen:

  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: B
  • Eingeschlossene Klasse: L, M, S
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische Prüfung
  • 45 Minuten

Zu den Preisen